Kurz gesagt: Die AOK PLUS (Sachsen und Thüringen) übernimmt aufsaugendes Inkontinenzmaterial wie Vorlagen, Fixierhosen und Windelhosen auf Rezept. Ihr Lieferant berät Sie, stellt Testprodukte zur Verfügung und liefert kostenfrei nach Hause. Sie haben die Wahl zwischen mindestens zwei kostenfreien Produkten und zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro im Monat.
Unsicher, welche Produkte passen? Unsere kostenlose Online-Inkontinenzberatung zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Versorgung zu Ihrem Bedarf passt – auch für Versicherte der AOK PLUS.
Wann zahlt die AOK PLUS Inkontinenzmaterial?
Die AOK PLUS übernimmt aufsaugende Inkontinenzhilfen, wenn ein Arzt mindestens eine mittelgradige Harn- oder Stuhlinkontinenz feststellt und die Hilfsmittel verordnet. Als Richtwert gilt ein Urinverlust von mehr als 100 Millilitern innerhalb von vier Stunden. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht: Inkontinenzmaterial ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.
Das Rezept stellt meist der Hausarzt, Urologe oder Gynäkologe aus. Es sollte die Diagnose, die Produktart (zum Beispiel Vorlagen mit Fixierhose), die Menge bzw. den Monatsbedarf und den Versorgungszeitraum enthalten. Bei dauerhaftem Bedarf lohnt sich eine Dauerverordnung über mehrere Monate.
So bekommen Sie Inkontinenzmaterial von der AOK PLUS

- Rezept beim Arzt holen, mit Diagnose, Produktart und Monatsbedarf.
- Lieferanten wählen: Sie lösen das Rezept bei einem Vertragspartner der AOK PLUS ein. Welche Anbieter in Frage kommen, zeigt die Hilfsmittelsuche der AOK oder Ihr AOK-Kundencenter.
- Bedarf ermitteln: Das Fachpersonal des Lieferanten ermittelt mit Ihnen den individuellen Bedarf, stellt Testprodukte zur Verfügung und erklärt die Anwendung.
- Regelmäßige Lieferung: Die Produkte kommen regelmäßig und kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Ändert sich Ihr Bedarf, wird die Versorgung angepasst.
Ihre Rechte bei der AOK PLUS
- Mindestens zwei kostenfreie Produkte stehen Ihnen zur Wahl. Sie müssen also nicht das erstbeste Produkt nehmen.
- Beratung und Testprodukte gehören zur Leistung, ebenso eine Anpassung, wenn sich Ihr Bedarf ändert.
- Mehrkosten nur mit Ihrer Unterschrift: Wählen Sie ein teureres Produkt, muss der Lieferant die Mehrkosten dokumentieren und Sie bestätigen sie schriftlich. Die AOK PLUS darf diese Mehrkosten nicht erstatten.
Welche Produkte gibt es?
- Inkontinenzvorlagen und Einlagen in verschiedenen Saugstärken
- Fixierhosen bzw. Netzhosen für die Vorlagen
- Inkontinenzhosen (Windelhosen) für Erwachsene
- Bei Bedarf Krankenunterlagen zum Schutz von Bett und Sitzflächen
Standard ist meist die Kombination aus Vorlage und Fixierhose. Pants zum Hochziehen gibt es in der Regel nur mit medizinischer Begründung oder gegen Aufzahlung. Welche Variante zu Ihnen passt, vergleicht unser Ratgeber Windeln oder Vorlagen mit Fixierhose.
Kosten: Was zahlen Sie selbst?
| Kostenart | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesetzliche Zuzahlung | 10 %, höchstens 10 € im Monat | Unter 18 Jahren keine Zuzahlung |
| Mehrkosten (Aufzahlung) | je nach Produkt | Nur für Wunschprodukte oder mehr als die notwendige Menge |
| Medizinisch notwendige Versorgung | 0 € Eigenanteil | Lieferung nach Hause |
Ab 18 Jahren zahlen Sie für den gesamten Monatsbedarf höchstens 10 Euro Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind. Wer im Jahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: 1 %) für Zuzahlungen ausgibt, kann sich befreien lassen.
Probleme mit der Versorgung oder Wechsel des Lieferanten
Sie beziehen Ihre Produkte ausschließlich bei dem Lieferanten, den Sie gewählt haben. Ein Wechsel ist möglich, muss aber rechtzeitig mit dem alten und dem neuen Lieferanten abgestimmt werden, damit keine Versorgungslücke entsteht. Bei Problemen mit Menge, Qualität oder Lieferung sprechen Sie zuerst den Lieferanten an und wenden sich sonst an die AOK PLUS.
Inkontinenzmaterial und Pflegebox
Das Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse und die Pflegebox der Pflegekasse sind getrennte Leistungen. Über die Pflegebox gibt es heute bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Mit der geplanten Pflegereform 2027 soll diese eigene Pauschale wegfallen. Die Inkontinenzversorgung über die Krankenkasse ist davon nicht betroffen.
Tipps für eine gute Versorgung
- Testen Sie Muster in zwei Größen, bevor Sie sich festlegen.
- Nachts darf die Saugstärke eine Stufe höher sein als tagsüber.
- Reicht die Menge nicht, lassen Sie den Monatsbedarf vom Arzt anpassen.
- Wie Sie das passende Produkt finden, zeigt unser Ratgeber Was ist das richtige Inkontinenzprodukt für mich?
Allgemeine Informationen finden Sie im Ratgeber Inkontinenz. Für andere Kassen: DAK, AOK Bayern, Barmer, Techniker Krankenkasse und Knappschaft.
Kostenlose Beratung zur Inkontinenzversorgung
Wir helfen Ihnen, die passenden Produkte zu finden und die Versorgung über Ihre Krankenkasse zu organisieren. Unverbindlich und kostenlos.
