DAK Inkontinenzversorgung: Inkontinenzmaterial auf Rezept – so geht’s

Kurz gesagt: Die DAK übernimmt aufsaugendes Inkontinenzmaterial wie Vorlagen, Netzhosen und Krankenunterlagen, wenn ein Arzt es verordnet. Sie lösen das Rezept bei einem Vertragspartner der DAK ein und bekommen die Produkte nach Hause geliefert. Bei Standardprodukten zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro im Monat.

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Wer bekommt Inkontinenzmaterial von der DAK?

Die DAK zahlt saugende Inkontinenzhilfen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das ist in der Regel ab einer mittelgradigen Inkontinenz der Fall, also wenn regelmäßig mehr Urin verloren geht, als eine normale Slipeinlage auffangen kann. Auch bei Stuhlinkontinenz ist eine Versorgung möglich. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht: Inkontinenzmaterial ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse.

Wer in einem Pflegeheim lebt, wird in der Regel über die Einrichtung bzw. deren Vertragspartner versorgt. Dieser Artikel beschreibt die Versorgung zu Hause.

Das muss auf dem Rezept stehen

Grundlage ist eine ärztliche Verordnung auf dem rosa Kassenrezept. Damit die DAK und der Vertragspartner es ohne Rückfragen bearbeiten können, sollte es enthalten:

  • Diagnose, zum Beispiel Belastungs- oder Dranginkontinenz, mit Schweregrad
  • Art der Hilfsmittel, zum Beispiel Vorlagen und Netzhosen oder Inkontinenzhosen
  • Durchschnittlicher Monatsbedarf pro Produkt
  • Zeitraum, für den die Verordnung gilt

Verordnet wird eine Produktart, kein bestimmtes Markenprodukt. Welches Produkt genau Sie bekommen, stimmen Sie mit dem Vertragspartner ab. Denken Sie daran, Folgerezepte rechtzeitig vor Ablauf einzureichen.

So bekommen Sie Inkontinenzmaterial von der DAK

Inkontinenzmaterial von der DAK in 4 Schritten: Rezept, Vertragspartner, Bedarf abstimmen, Lieferung nach Hause

  1. Rezept beim Haus- oder Facharzt holen (zum Beispiel Urologe oder Gynäkologe).
  2. Vertragspartner wählen: Passende Anbieter für Ihre Region finden Sie über den Hilfsmittellotsen der DAK. Alternativ können Sie das Rezept im DAK-Servicezentrum abgeben.
  3. Bedarf abstimmen: Der Vertragspartner berät Sie zu Größe, Saugstärke und Passform. Viele schicken vorab Muster.
  4. Lieferung: Die Produkte kommen spätestens innerhalb von 48 Stunden zu Ihnen nach Hause, auf Wunsch in neutraler Verpackung. Der Anbieter muss einen Vorrat für mindestens eine Woche sicherstellen.

Welche Produkte übernimmt die DAK?

Die DAK übernimmt Produkte, die den Qualitätsstandards des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktgruppe 15) entsprechen:

  • Inkontinenzvorlagen und Einlagen in verschiedenen Saugstärken
  • Netzhosen bzw. Fixierhosen für die Vorlagen
  • Inkontinenzhosen, auch Windelhosen genannt
  • Einweg-Krankenunterlagen zum Schutz von Bett und Sitzflächen

Die Kombination aus Vorlage und Netzhose gilt als besonders hautfreundlich und ist die übliche Standardversorgung. Pants, also Inkontinenzunterhosen zum Hochziehen, bewilligt die DAK nur in begründeten Einzelfällen, etwa wenn jemand die Hände nicht mehr gut benutzen kann oder eine beginnende Demenz vorliegt. Ob Vorlagen oder Hosen für Sie besser sind, vergleicht unser Ratgeber Windeln oder Vorlagen mit Fixierhose.

Kosten: Was zahlen Sie selbst?

Die DAK vergütet ihren Vertragspartnern eine monatliche Pauschale. Einen Eigenanteil für die Standardversorgung gibt es nicht. Sie zahlen nur:

Kostenart Höhe Hinweis
Gesetzliche Zuzahlung 10 % der Kosten, höchstens 10 € im Monat Wird direkt an den Vertragspartner gezahlt
Wirtschaftliche Aufzahlung je nach Produkt Nur bei Wunschprodukten über dem medizinisch Notwendigen
Standardversorgung 0 € Eigenanteil Vorlagen, Netzhosen, Unterlagen in ausreichender Menge

Befreiung von der Zuzahlung: Wer im Jahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %. Den Antrag stellen Sie bei der DAK.

Aufzahlung ist freiwillig: Ein Vertragspartner darf Ihnen keine Aufzahlung abverlangen, wenn Sie mit der Standardversorgung gut zurechtkommen. Reichen Menge oder Qualität nicht aus, wenden Sie sich an die DAK.

Vertragspartner finden und wechseln

Die DAK arbeitet mit ausgewählten Vertragspartnern zusammen, je nach Region. Den zuständigen Anbieter nennt Ihnen der Hilfsmittellotse auf der DAK-Website oder das Servicezentrum unter 040 325 325 555 (rund um die Uhr, zum Ortstarif). Vertragspartner müssen werktags von 8 bis 17 Uhr über eine kostenfreie Festnetznummer erreichbar sein.

Sind Sie mit Ihrem Versorger unzufrieden, etwa weil Lieferungen zu spät kommen oder Produkte nicht passen, sprechen Sie zuerst den Anbieter an. Hilft das nicht, klären Sie mit der DAK, ob und wann ein Wechsel möglich ist.

Inkontinenzmaterial und Pflegebox: der Unterschied

Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse und die Pflegebox der Pflegekasse sind zwei getrennte Leistungen. Über die Pflegebox gibt es heute bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe, Desinfektion oder Bettschutzeinlagen. Dafür ist ein Pflegegrad nötig. Beides lässt sich kombinieren.

Wichtig: Mit der geplanten Pflegereform 2027 soll die eigene Pauschale für die Pflegebox wegfallen. Die Inkontinenzversorgung über die Krankenkasse ist davon nicht betroffen.

Tipps für eine gute Versorgung

  • Richtige Größe: Zu große Produkte laufen aus, zu kleine drücken. Lassen Sie sich Muster in zwei Größen schicken.
  • Saugstärke nach Tageszeit: Nachts darf es eine Stufe stärker sein als tagsüber.
  • Hautpflege: Produkte regelmäßig wechseln und die Haut mit pH-neutralen Produkten pflegen. Wie die Auswahl gelingt, zeigt unser Ratgeber Was ist das richtige Inkontinenzprodukt für mich?
  • Menge prüfen: Reicht die Liefermenge nicht, lassen Sie den Monatsbedarf vom Arzt anpassen.

Allgemeine Informationen rund um Ursachen und Hilfen finden Sie in unserem Ratgeber Inkontinenz. Sind Sie bei einer anderen Kasse versichert, lesen Sie unsere Seiten zur Barmer, Techniker Krankenkasse oder Knappschaft.

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FAQ: Inkontinenzversorgung bei der DAK

Zahlt die DAK Inkontinenzmaterial?

Ja. Die DAK übernimmt aufsaugende Inkontinenzhilfen wie Vorlagen, Netzhosen, Inkontinenzhosen und Krankenunterlagen, wenn ein Arzt sie verordnet. Bei Standardprodukten zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro im Monat.

Wie bekomme ich Inkontinenzmaterial auf Rezept von der DAK?

Lassen Sie sich vom Arzt ein Rezept mit Diagnose, Produktart, Monatsbedarf und Zeitraum ausstellen. Lösen Sie es bei einem DAK-Vertragspartner ein, den Sie über den Hilfsmittellotsen der DAK finden, oder geben Sie es im DAK-Servicezentrum ab. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Hause.

Wer ist Vertragspartner der DAK für Inkontinenz?

Die DAK arbeitet regional mit ausgewählten Vertragspartnern. Welcher Anbieter für Ihren Wohnort zuständig ist, erfahren Sie über den Hilfsmittellotsen auf der DAK-Website oder telefonisch im DAK-Servicezentrum unter 040 325 325 555.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Inkontinenzmaterial?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Wer die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 Prozent) erreicht, kann sich befreien lassen.

Übernimmt die DAK auch Pants?

Nur in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei eingeschränkter Handfunktion oder beginnender Demenz. Standard ist die Versorgung mit Vorlagen und Netzhosen. Wer trotzdem Pants möchte, zahlt meist eine wirtschaftliche Aufzahlung.

Brauche ich einen Pflegegrad für Inkontinenzmaterial?

Nein. Inkontinenzmaterial ist eine Leistung der Krankenkasse und wird per Rezept verordnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Ändert die Pflegereform 2027 etwas an der Inkontinenzversorgung?

Nein. Die Reform betrifft die Pflegeversicherung, etwa die Pflegebox-Pauschale. Die Versorgung mit Inkontinenzmaterial über die Krankenkasse bleibt davon unberührt.

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