Kurz gesagt: Die AOK Bayern übernimmt aufsaugendes Inkontinenzmaterial wie Vorlagen, Fixierhosen und Windelhosen, wenn ein Arzt mindestens eine mittelgradige Inkontinenz feststellt und die Produkte verordnet. Sie lösen das Rezept bei einem AOK-Vertragspartner ein, zum Beispiel einer Apotheke oder einem Sanitätshaus, und bekommen die Produkte kostenlos nach Hause geliefert. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro im Monat.
Unsicher, welche Produkte passen? Unsere kostenlose Online-Inkontinenzberatung zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Versorgung zu Ihrem Bedarf passt – auch für Versicherte der AOK Bayern.
Wann zahlt die AOK Bayern Inkontinenzmaterial?
Die AOK übernimmt aufsaugende Inkontinenzhilfen, wenn ein Arzt mindestens eine mittelgradige Harn- oder Stuhlinkontinenz bescheinigt. Als Richtwert gilt ein Urinverlust von mehr als 100 Millilitern innerhalb von vier Stunden. Außerdem muss das Hilfsmittel medizinisch notwendig sein und helfen, die Grundbedürfnisse des Alltags zu erfüllen.
Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Inkontinenzmaterial ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Die richtige Anlaufstelle für die Diagnose ist meist ein Urologe, für Frauen auch der Gynäkologe. Viele Hausärzte stellen das Rezept ebenfalls aus.
Das gehört auf das Rezept
- Diagnose mit Art und Schweregrad der Inkontinenz
- Produktart, zum Beispiel Vorlagen mit Fixierhose oder Windelhosen
- Menge oder Versorgungszeitraum, zum Beispiel der Monatsbedarf
- Begründung, warum die Hilfsmittel nötig sind
Bei dauerhaftem Bedarf lohnt sich eine Dauerverordnung über mehrere Monate. So müssen Sie nicht jeden Monat ein neues Rezept holen.
So bekommen Sie Inkontinenzmaterial von der AOK Bayern

- Rezept beim Arzt holen, mit Diagnose, Produktart und Menge.
- AOK-Vertragspartner finden: Das kann eine Apotheke, ein Sanitätshaus oder ein Versandanbieter sein. Welche Anbieter einen Vertrag mit der AOK haben, zeigt die Hilfsmittelsuche der AOK. Wichtig: Gehen Sie nur zu einem Vertragspartner, sonst müssen Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen.
- Beraten lassen: Der Vertragspartner muss Sie beraten, Ihnen die passende Größe und Saugstärke zeigen und Sie in die Anwendung einweisen, auf Wunsch auch telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.
- Lieferung: Die Produkte kommen kostenfrei zu Ihnen nach Hause, auf Wunsch in neutraler Verpackung und in der Menge, die Sie brauchen.
Welche Produkte übernimmt die AOK?
- Inkontinenzvorlagen in verschiedenen Saugstärken
- Fixierhosen bzw. Netzhosen für die Vorlagen
- Windelhosen bzw. Inkontinenzhosen für Erwachsene
- Bei Bedarf Krankenunterlagen zum Schutz von Bett und Sitzflächen
Die Standardversorgung ist meist die Kombination aus Vorlage und Fixierhose. Sie ist hautfreundlich und passt sich gut an. Pants zum Hochziehen sind in der Regel nur mit medizinischer Begründung oder gegen Aufzahlung erhältlich. Einen Vergleich der Varianten finden Sie in unserem Ratgeber Windeln oder Vorlagen mit Fixierhose.
Kosten: Was zahlen Sie selbst?
Die AOK zahlt ihren Vertragspartnern für die Inkontinenzversorgung eine monatliche Pauschale. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung:
| Kostenart | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesetzliche Zuzahlung | 10 %, höchstens 10 € im Monat | Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts |
| Aufzahlung (Mehrkosten) | je nach Produkt | Nur bei Wunschprodukten oder mehr als der notwendigen Menge |
| Medizinisch notwendige Versorgung | 0 € Eigenanteil | Lieferung frei Haus |
Befreiung: Wer im Jahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt, kann sich befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 %.
Was tun, wenn die Versorgung nicht passt?
Laufen die Produkte aus, reicht die Menge nicht oder kommt die Lieferung zu spät, sprechen Sie zuerst Ihren Vertragspartner an. Hilft das nicht, wenden Sie sich direkt an die AOK Bayern. Sie muss dafür sorgen, dass Sie rechtzeitig und in ausreichender Qualität und Menge versorgt werden. Bleibt das Problem, können Sie zu einem anderen Vertragspartner wechseln. Die AOK arbeitet in der Regel mit mehreren Anbietern zusammen.
Reichen die Standardprodukte medizinisch nicht aus, klären Sie das vor einem Kauf mit der AOK. Eine ärztliche Bescheinigung hilft dabei.
Inkontinenzmaterial und Pflegebox
Das Inkontinenzmaterial von der Krankenkasse und die Pflegebox der Pflegekasse sind getrennte Leistungen. Über die Pflegebox gibt es heute bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Mit der geplanten Pflegereform 2027 soll diese eigene Pauschale wegfallen. Die Inkontinenzversorgung über die Krankenkasse ist davon nicht betroffen.
Tipps für eine gute Versorgung
- Lassen Sie sich Muster in zwei Größen geben, bevor Sie sich festlegen.
- Nachts darf die Saugstärke eine Stufe höher sein als tagsüber.
- Reicht die Menge nicht, lassen Sie den Monatsbedarf vom Arzt anpassen.
- Wie Sie das passende Produkt finden, zeigt unser Ratgeber Was ist das richtige Inkontinenzprodukt für mich?
Allgemeine Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Inkontinenz. Für andere Kassen: DAK, Barmer, Techniker Krankenkasse, Knappschaft, AOK Niedersachsen und AOK Hessen.
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