Pflegegrad 1: Antrag, Leistungen und Unterstützung

Pflegegrad 1

Seit 2017 ersetzt der Pflegegrad 1 die früheren Pflegestufen. Er richtet sich an Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die im Alltag leichte Unterstützung benötigen. Das NBA-Gutachten bewertet hierfür Punkte zwischen 12,5 und 27.

Durch das Pflegestärkungsgesetz II wurde das System vereinfacht. Betroffene erhalten monatlich 131 Euro als Entlastungsbetrag. Diese Leistung soll helfen, Hilfsmittel oder Betreuung zu finanzieren.

Wer Anspruch hat, kann zusätzlich Beratungsangebote nutzen. Die Reform 2024/2025 bringt weitere Neuerungen für mehr Flexibilität. Wir erklären, welche Rechte und Hilfen möglich sind.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Wer im Alltag nur geringe Hilfe benötigt, kann Pflegegrad 1 erhalten. Diese Einstufung hilft Menschen, die trotz leichter Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben.

Pflegegrad 1 Definition

Definition und rechtliche Grundlage

Die Pflegeversicherung definiert Pflegegrad 1 im §15 SGB XI. Voraussetzung ist eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das zeigt sich durch:

  • Leichte Schwierigkeiten bei der Körperpflege
  • Gelegentliche Hilfe im Haushalt
  • Punktewert zwischen 12,5 und 27 im NBA-Gutachten

Unterschied zu früheren Pflegestufen

Früher gab es Pflegestufe 0. Heute entspricht diese etwa Pflegegrad 2. Der neue Pflegegrad 1 ist speziell für leichtere Fälle geschaffen worden.

Ein wichtiger Unterschied: Das Punktesystem bewertet jetzt alle Lebensbereiche. Früher zählten nur körperliche Einschränkungen.

Abgrenzung zu anderen Pflegegraden

Ab 27 Punkten gilt Pflegegrad 2. Typische Merkmale für Pflegegrad 1 sind:

  • Selbstständiges Wohnen ist möglich
  • Hilfe wird nur stundenweise benötigt
  • Keine dauerhafte Betreuung nötig

Die Regel sieht vor, dass Betroffene den Großteil des Alltags alleine meistern können.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Die Einstufung basiert auf einem detaillierten Bewertungssystem. Dabei prüft der Medizinische Dienst, ob die nötigen Kriterien erfüllt sind. Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit im Alltag.

Voraussetzungen Pflegegrad 1

Punkte-System und Bewertungskriterien

Das NBA-Gutachten vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen. Ab 12,5 gewichteten Punkten besteht Anspruch. Die Gewichtung ist unterschiedlich:

  • Selbstversorgung zählt mit 40% am stärksten
  • Mobilität macht nur 10% aus
  • Kognitive Fähigkeiten werden separat bewertet

Ein Beispiel: Schwierigkeiten beim Treppensteigen können 1-2 Punkte bringen. Dokumentieren Sie solche Einschränkungen im Pflegetagebuch.

Die 6 Module der Begutachtung

Jedes Modul erfasst bestimmte Fähigkeiten. Die Module sind:

  1. Mobilität (Gehen, Stehen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
  4. Selbstversorgung (Körperpflege, Essen)
  5. Bewältigung von Krankheiten
  6. Gestaltung des Alltagslebens

Psychische Erkrankungen werden hier besonders berücksichtigt. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem alten System.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Kern des Pflegegrads 1 liegt in der leichten Alltagseinschränkung. Betroffene können:

  • Grundbedürfnisse weitgehend selbst decken
  • Haushaltsaufgaben mit gelegentlicher Hilfe meistern
  • Soziale Kontakte eigenständig pflegen

Wichtig ist, dass die geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dauerhaft besteht. Vorübergehende Schwierigkeiten reichen nicht aus.

Pflegegrad 1 beantragen: Schritt für Schritt

Die Beantragung von Hilfen beginnt mit einem formellen Antrag bei der zuständigen Stelle. Dieser Prozess ist klar geregelt, erfordert aber Sorgfalt. Wir zeigen, wie Sie systematisch vorgehen.

Wo und wie stellt man den Antrag?

Der Antrag muss schriftlich bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Empfehlenswert ist ein Einschreiben, um den Eingang zu dokumentieren. Wichtige Fakten:

  • Antragsformulare gibt es online oder direkt bei der Pflegekasse.
  • Ohne Antrag gibt es keine Leistungen – auch keine rückwirkenden.
  • Die Bearbeitung dauert meist 2–6 Wochen.

Formulare und erforderliche Unterlagen

Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren. Folgendes benötigen Sie:

  1. Ausgefülltes Antragsformular (Muster der Pflegekasse nutzen).
  2. Ärztliche Berichte zur Diagnose und Einschränkungen.
  3. Medikationsplan, falls regelmäßige Medikamente eingenommen werden.

Tipp: Checklisten für Pflegehilfsmittel helfen auch hier bei der Organisation.

Vorbereitung auf das Gutachten

Der Gutachter der Pflegekasse prüft vor Ort Ihre Selbstständigkeit. So bereiten Sie sich vor:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch über benötigte Hilfen.
  • Notieren Sie konkrete Beispiele (z. B. Schwierigkeiten beim Anziehen).
  • Laden Sie Zeugen ein, die Ihre Situation bestätigen können.

Wichtig: Seien Sie ehrlich, aber betonen Sie alle Einschränkungen. Vorbereitete Notizen helfen, nichts zu vergessen.

Das Pflegegutachten verstehen

Der MDK prüft vor Ort den Grad der Selbstständigkeit im Alltag. Dieses Gutachten entscheidet über Art und Umfang der Leistungen. Es folgt klaren Regeln, die wir hier erklären.

Ablauf der Begutachtung durch den MDK

Ein Termin dauert meist 1-2 Stunden. Der Gutachter stellt Fragen zu Alltagsaktivitäten. Typische Themen sind:

  • Körperpflege und Anziehen
  • Einkaufen und Mahlzeiten
  • Medikamenteneinnahme

Notieren Sie vorher konkrete Beispiele. Das hilft, nichts zu vergessen.

Wie die Punkte berechnet werden

Maximal sind 100 Punkte möglich. Die Gewichtung variiert je nach Lebensbereich:

Modul Gewichtung Beispiel
Selbstversorgung 40% Anziehen, Essen
Mobilität 10% Treppensteigen
Kognitive Fähigkeiten 15% Orientierung

Ab 12,5 gewichteten Punkten besteht Anspruch. Psychische Einschränkungen zählen gleichwertig.

Das Pflegetagebuch als Hilfsmittel

Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Hilfebedarf. Es zeigt dem Gutachter:

  • Art der Unterstützung
  • Häufigkeit der Hilfe
  • Besondere Schwierigkeiten

Vorlagen gibt es kostenlos online. Digitale Tools erleichtern die Dokumentation.

Bei Fehlern im Gutachten können Sie Widerspruch einlegen. Ein Anwalt für Sozialrecht hilft dabei.

Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

Mit Pflegegrad 1 stehen verschiedene finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diese sollen den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Die Leistungen lassen sich oft kombinieren.

Monatlicher Entlastungsbetrag (131€)

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird flexibel ausgezahlt. Er kann für folgende Angebote genutzt werden:

  • Ambulante Pflegedienste (z. B. Körperpflege)
  • Haushaltshilfen (Einkaufen, Putzen)
  • Tagesbetreuung oder stundenweise Begleitung

Wichtig: Der Betrag muss nicht nachgewiesen werden. Eine Rückerstattung ist nicht nötig.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Monatlich gibt es bis zu 42 Euro für Verbrauchsmaterialien. Dazu zählen:

  1. Einmalhandschuhe
  2. Desinfektionsmittel
  3. Bettschutzunterlagen

Die Hilfsmittel müssen von zertifizierten Anbietern stammen. Eine Liste findet man bei der Pflegekasse.

Technische Hilfsmittel und Zuschüsse

Für größere Anschaffungen gibt es finanzielle Unterstützung. Beispiele:

Hilfsmittel Maximaler Zuschuss Voraussetzung
Hausnotruf 25,50€ pro Monat Vertrag mit anerkanntem Anbieter
Treppenlift 4.180€ einmalig Wohnraumanpassung nötig

Steuerlich lassen sich viele Leistungen absetzen. Wir empfehlen, Belege zu sammeln.

Der Entlastungsbetrag: Nutzungsmöglichkeiten

Der Entlastungsbetrag bietet flexible Unterstützung im Alltag. Mit 131 Euro monatlich können Betroffene Hilfen organisieren, die ihre Selbstständigkeit fördern. Wichtig ist, dass die Leistung bei zertifizierten Anbietern eingesetzt wird.

Ambulante Pflege und Betreuung

Viele nutzen den Entlastungsbetrag für professionelle Betreuung. Ambulante Pflegedienste helfen bei:

  • Körperpflege und Hygiene
  • Medizinischer Versorgung
  • Begleitung zu Arztterminen

Ein Beispiel: Frau Schmidt (72) lässt sich zweimal wöchentlich beim Duschen unterstützen. So bleibt sie mobil und vermeidet Stürze.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Haushaltshilfen gilt besondere Sorgfalt bei der Rechnungsstellung. Achten Sie auf:

  1. Vollständige Anbieterdaten (Name, Adresse, Steuernummer)
  2. Klare Leistungsbeschreibung (z.B. „Wohnungsreinigung“)
  3. Datum und Unterschrift

Tipp: Zertifizierte Anbieter finden Sie über regionale Pflegestützpunkte.

Angebote zur Alltagsunterstützung

Kreative Lösungen steigern die Lebensqualität. Der Entlastungsbetrag kann auch für:

  • Fahrdienste zum Einkaufen
  • Gartenhilfen
  • Technische Assistenzsysteme

genutzt werden. Landesrechtliche Unterschiede sollten beachtet werden.

„Die Kombination mit Pflegeunterstützungsgeld verdoppelt die Wirkung.“

Pflegeberaterin Meier, Hamburg

Bis zum 30.06. des Folgejahres kann ein Verwendungsnachweis verlangt werden. Sammeln Sie daher alle Belege systematisch.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Technische und praktische Unterstützung steht auch bei geringem Hilfebedarf zur Verfügung. Pflegehilfsmittel sollen die Selbstständigkeit erhalten und den Alltag erleichtern. Die Kosten werden teilweise oder vollständig übernommen.

Verbrauchsmaterialien (bis 42€ monatlich)

Monatlich können bis zu 42 Euro für Hygieneartikel beantragt werden. Diese sind oft entscheidend für die tägliche Pflege:

  • Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
  • Bettschutzunterlagen
  • Wundauflagen

Die Bestellung erfolgt über zertifizierte Anbieter wie die PflegeBox. Eine Corona-Sonderregelung bis Dezember 2021 erhöhte den Betrag temporär auf 60 Euro.

Material Gegenwert pro Monat
Handschuhe (100 Stück) 12€
Desinfektionsmittel (1L) 8€

Technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebett)

Größere Anschaffungen wie Pflegebetten oder Rollstühle werden bezuschusst. Wichtig sind:

  1. Vorherige Kostenübernahme beantragen
  2. Energieeffizienzanforderungen prüfen
  3. Wartungsverträge abschließen

Ein Beispiel: Für einen Rollstuhl beträgt die Eigenbeteiligung oft 90 Euro. Mieter sollten rechtliche Aspekte bei Umbauten klären.

Hausnotruf (bis 25,50€ Zuschuss)

Notrufsysteme bieten Sicherheit, besonders bei Alleinlebenden. Moderne Geräte haben GPS-Ortung. Voraussetzungen für die Förderung:

  • Vertrag mit anerkanntem Anbieter
  • Regelmäßige Wartung
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit

„Ein Hausnotruf gibt Angehörigen Ruhe – selbst bei leichten Einschränkungen.“

Pflegeberater Schmidt, Berlin

Wohnraumanpassung und Zuschüsse

Barrierefreies Wohnen wird durch staatliche Zuschüsse gefördert. Diese Hilfen sollen die Selbstständigkeit erhalten und Unfälle vermeiden. Besonders bei leichten Einschränkungen lohnen sich gezielte Umbauten.

Umbauten für Barrierefreiheit

Typische Maßnahmen sind:

  • Treppenlifte oder Rampe
  • Badumbau mit Dusche ohne Schwelle
  • Griffstangen im Flur und WC

Die Kosten variieren je nach Aufwand. Ein Kostenvoranschlag ist Pflicht:

Maßnahme Durchschnittskosten
Treppenlift 4.000–6.000€
Barrierefreie Dusche 3.500–5.000€

Maximale Förderhöhe (4.180€)

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180€ pro Maßnahme. In Wohngemeinschaften sind bis zu 16.000€ möglich. Wichtig:

  1. Vorherige Genehmigung einholen
  2. KfW-Förderung kombinieren (z. B. Programm 455-B)
  3. Nur zertifizierte Firmen beauftragen

„Ein barrierefreies Bad verhindert 80% der Stürze im Haushalt.“

Bauingenieurin Klein, München

Antragsverfahren und Voraussetzungen

So gehen Sie vor:

  • Formular der Pflegekasse ausfüllen
  • Gutachten vom MDK oder Arzt vorlegen
  • Rechnungen und Fotos der alten Situation beifügen

Steuerlich lassen sich 20% der Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Musteranträge gibt es online.

Beratungsangebote und Schulungen

Professionelle Beratung hilft, Pflegesituationen besser zu meistern. Bei geringem Hilfebedarf stehen kostenlose Angebote zur Verfügung. Diese stärken die Eigenständigkeit und entlasten Angehörige.

Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Nach §37.3 SGB XI haben Betroffene Anspruch auf jährliche Beratung. Themen sind:

  • Leistungsanträge korrekt stellen
  • Hilfsmittel beantragen
  • Notfallplanung für Krisen

Digitale Formate ergänzen Hausbesuche. Wir empfehlen, regionale Anbieter zu vergleichen.

Pflegekurse für Angehörige

Spezielle Schulungen vermitteln praktisches Wissen. Inhalte umfassen:

Thema Dauer
Hygienemaßnahmen 2 Stunden
Mobilisationstechniken 3 Stunden

„Kurse geben Sicherheit – besonders bei Demenz.“

Pflegeberaterin Meier, Hamburg

Beratungseinsätze zu Hause

Einmal jährlich kommt ein Experte nach Hause. Er prüft:

  1. Wohnraumanpassungen
  2. Pflegetechniken
  3. Rechtliche Fragen

Termine lassen sich mit Pflegeunterstützungsgeld kombinieren (10 Tage/Jahr).

Was bei Pflegegrad 1 nicht möglich ist

Nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung stehen bei geringem Hilfebedarf zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1 gelten bestimmte Ausschlüsse, die Betroffene kennen sollten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Leistungen gezielt an Personen mit höherem Unterstützungsbedarf gehen.

Kein Anspruch auf Pflegegeld

Anders als bei höheren Pflegegraden erhalten Betroffene mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Das bedeutet:

  • Keine monatliche Auszahlung für selbst organisierte Pflege (z. B. durch Angehörige)
  • Zum Vergleich: Ab Pflegegrad 2 gibt es 347€ (Stand 2025)

Alternativen sind der Entlastungsbetrag (131€) oder private Zusatzversicherungen. Sozialhilfe kann in Härtefällen geprüft werden.

Keine Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen wie ambulante Pflegedienste sind ausgeschlossen. Konkret heißt das:

  1. Keine Kostenübernahme für professionelle Pflegekräfte
  2. Ausnahme: Progressive Erkrankungen mit absehbarer Verschlechterung

Haushaltshilfen müssen privat finanziert werden. Eine rechtliche Überprüfung lohnt sich bei Fehleinschätzungen.

Keine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Für Entlastungspausen stehen keine speziellen Leistungen zur Verfügung. Betroffene können nicht:

  • Kurzzeitpflege in Einrichtungen beantragen
  • Verhinderungspflege für Urlaubsvertretungen nutzen

Tipp: Übergangsregelungen gelten, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Ein Neuantrag ist dann möglich.

Widerspruch und Höherstufung

Manchmal entspricht die Einstufung nicht dem tatsächlichen Hilfebedarf. In solchen Fällen sieht das Rechtssystem klare Verfahren vor. Betroffene können innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Ein Widerspruch hat besonders gute Chancen bei:

  • Fehlern im Gutachten (z.B. übersehene Einschränkungen)
  • Neuen medizinischen Befunden
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands

Die Erfolgsquote liegt bei 30-40%. Kostenlose Rechtsberatung hilft bei der Einschätzung. Wichtig ist das Anfordern des Begutachtungsprotokolls.

Antrag auf Höherstufung stellen

Bei dauerhafter Verschlechterung kann man eine Höherstufung beantragen. So geht’s:

  1. Formlosen Antrag an die Pflegekasse senden
  2. Aktuelle Arztberichte beifügen
  3. Pflegetagebuch aktualisieren

Die Bearbeitung dauert durchschnittlich drei Monate. Chronische Erkrankungen sollten besonders dokumentiert werden.

Neubegutachtung beantragen

Eine Neubegutachtung ist alle sechs Monate möglich. Wichtige Vorbereitungen:

Dokument Beispiel
Medizinische Nachweise Fachärztliche Stellungnahmen
Alltagsdokumentation Videoaufnahmen von Problemen

„Musterwidersprüche finden Sie bei Verbraucherzentralen – individuell anpassen!“

Rechtsberaterin Schulze, Köln

Pflegegrad 1 in besonderen Situationen

Besondere Lebensumstände erfordern angepasste Lösungen in der Pflege. Bei Jugendlichen, Menschen mit Demenz oder in Wohngemeinschaften gelten teils andere Regeln. Wir zeigen, welche Sonderfälle existieren und wie Betroffene Hilfen optimal nutzen.

Für junge Pflegebedürftige

Unter 25-Jährige erhalten ein vorgezogenes Entlastungsbudget. Dieses kann flexibel für Schulbegleitung oder Therapien genutzt werden. Besonderheiten:

  • Neuropsychologische Gutachten sind oft nötig.
  • Trauma-sensible Pflegekonzepte werden bevorzugt.
  • Eltern können rechtliche Vertretungsmodelle beantragen.

Beispiel: Tim (16) mit Muskeldystrophie nutzt das Budget für einen Fahrdienst zur Schule.

Bei Demenz oder psychischen Erkrankungen

Kognitive Einschränkungen werden im Gutachten stärker gewichtet. Wichtig ist:

Maßnahme Förderung
Gedächtnistraining 100% Kostenübernahme
Betreuungsgruppen 131€ Entlastungsbetrag

„Demenz verändert den Hilfebedarf – das Gutachten muss das abbilden.“

Pflegeberaterin Weber, Leipzig

In Wohngemeinschaften (224€ Zuschuss)

Ab 2025 gibt es 224€ monatlich für gemeinschaftliches Wohnen. Voraussetzungen:

  1. Mindestens drei Pflegebedürftige in der WG.
  2. Nachweis einer gemeinsamen Haushaltsführung.
  3. Gründungsberatung durch Pflegestützpunkt.

Der Zuschuss deckt etwa 30% der Mehrkosten. Mieterhöhungen müssen angezeigt werden.

Praktische nächste Schritte

Um den Prozess erfolgreich abzuschließen, helfen klare Handlungsempfehlungen. Beginnen Sie mit einer Einschätzung Ihres Bedarfs – der Pflegegradrechner bietet erste Orientierung.

Wichtige Unterstützung erhalten Sie bei der MDK-Beratungshotline (030/340 60 66-02). Beachten Sie die Antragsfrist von 25 Arbeitstagen.

Diese nächste Schritte erleichtern die Organisation:

  • Dokumentationsvorlagen für Pflegetagebuch herunterladen
  • Termin für Reevaluation nach 6 Monaten einplanen
  • Selbsthilfegruppen in Ihrer Region kontaktieren

Mit diesen Ressourcen gestalten Sie den Alltag leichter. Regelmäßige Checks passen die Hilfe an veränderte Bedürfnisse an.

FAQ

Was bedeutet Pflegegrad 1 genau?

Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene benötigen im Alltag nur wenig Unterstützung. Die rechtliche Grundlage bildet das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro steht zur Verfügung. Zudem gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (bis 42 Euro) und technische Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme (bis 25,50 Euro).

Wie beantrage ich Pflegegrad 1?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Wichtig sind ärztliche Unterlagen und ein Pflegetagebuch. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft dann den Bedarf vor Ort.

Kann man Pflegegeld bei Pflegegrad 1 erhalten?

Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag kann jedoch für ambulante Dienste genutzt werden.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Oft hilft eine detaillierte Dokumentation der Einschränkungen. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann man eine Höherstufung beantragen.

Gibt es Unterstützung für Wohnraumanpassungen?

Ja, bis zu 4.180 Euro Zuschuss sind möglich für barrierefreie Umbauten wie bodengleiche Duschen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse eingereicht.

Wer hilft bei Fragen zur Pflege?

Kostenlose Beratung bieten die Pflegekassen und unabhängige Pflegestützpunkte. Auch Schulungen für pflegende Angehörige werden angeboten.

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